Fahrtauglichkeitsuntersuchung
Fahrtauglichkeitsuntersuchung:
Sie benötigen eine Tauglichkeitsuntersuchung zum Erhalt oder zum Erwerb eines Führerscheins? Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist für Berufskraftfahrer ab 50 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung kann auch für andere Führerscheininhaber von der Führerscheinstelle angeordnet werden, allerdings nicht ohne triftigen Grund. Meist dürfte es sich um Auffälligkeiten bei Unfällen handeln.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Es wird die Krankheitsvorgeschichte erhoben und eine einfache körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung, Blutuntersuchung und Laboruntersuchung des Urins vorgenommen. Die Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde erhält der Untersuchte selbst ausgehändigt. Zum Untersuchungstermin müssen Personalausweis und, wenn vorhanden, Brille und ärztliche Vorbefunde mitgebracht werden.
Kosten:
Beratung |
GOÄ 1 |
Faktor 2,3 | 11,00 Euro |
Vollständige körperl. Untersuchung | GOÄ 7 | Faktor 2,3 |
22,00 Euro |
Urinstreifentest | GOÄ 3511 | Faktor 1,1 | 3,30 Euro |
Blutabnahme | GOÄ 250 | Faktor 1,8 | 4,30 Euro |
Laborkosten | GOÄ 3550,3560, 4030,3585.H1 |
Faktor 1,1 | 26,30 Euro |
Bescheinigung | GOÄ 70 | Faktor 2,3 |
5,50 Euro |
72,40 Euro |